Als Heilpraktikerin für Psychotherapie arbeite ich nicht mit den gesetzlichen und privaten Krankenkassen zusammen.
Die Behandlung richtet sich an Selbstzahler. Grundsätzlich rechne ich mit Ihnen privat ab. Ich arbeite im Dienstleistungsvertrag (§611 BGB).
Welche Vorteile bestehen dabei für Sie?
Die Wartezeiten sind gering, Termine werden kurzfristig, in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Wochen vergeben. Anschlusstermine erhalten Sie zeitnah und in einem angemessenen Zeitumfang.
Die Kasse erfährt weder, dass Sie eine Therapie machen, noch welche Diagnose gestellt wurde. Dies kann vor allem bei einem geplanten Wechsel in die private Krankenversicherung, einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder für den Eintritt in den Staatsdienst von Vorteil sein.
Es gibt für den Therapieplan keine festgelegte Dauer. Sie entscheiden, wie häufig Sie kommen wollen und in welchen Intervallen eine Begleitung durch mich angemessen ist.
Ich bin frei in der Wahl meiner Methoden und kann individuell auf Sie eingehen.
Psychotherapie:
Ersttermin mit Anamnese ca. 90 Min:
Psychotherapeutische Einzelsitzung 60 Min.:
Paare:
Wird der zeitliche Rahmen überschritten, fallen zusätzliche Kosten an, die ich 1/2-stündlich berechne.
Das Honorar ist am Ende der Sitzung in bar zu bezahlen.
Für Hausbesuche innerhalb Hagens berechne ich zusätzlich EUR 10,– für die Anfahrtskosten.
Besondere Angebote:
Raucherentwöhnung: 2 Sitzungen
Gewichtsreduktion: 3 Sitzungen
Rückführungen: 1 Sitzung (ohne therapeutische Indikation)
Das Honorar ist am Ende der ersten Sitzung in bar zu zahlen. EC-Zahlung ist nicht möglich.
Alle persönlichen Daten und Inhalte unterliegen der Schweigepflicht und dem Datenschutz. Die Informationen werden streng vertraulich behandelt.
Therapeutische Heilpraktiker-Rechnungen sind steuerlich absetzbar!
Sie können die Honorare, die sie für psychotherapeutische Behandlungen an mich gezahlt haben, als sogenannte „Sonderausgaben“ in Ihrer Steuererklärung geltend machen und so u. U. Ihre Steuerlast mindern! Das Finanzgericht Münster hat nämlich entschieden (Az: 3 K 2845/02 E), dass psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als „außergewöhnliche Belastungen“ anzuerkennen sind, wenn sie nicht von Vertragstherapeuten der Gesetzlichen Krankenkassen, sondern von Privattherapeuten oder Privatkliniken in Rechnung gestellt worden sind. Für die Abziehbarkeit der Kosten kommt es nach Meinung der Münsteraner Richter nicht darauf an, ob die Krankenkassen eine Kostenbeteiligung übernehmen oder nicht, sondern einzig darauf, dass es sich um eine gezielte, medizinisch indizierte Behandlung zum Zwecke der Heilung oder der Linderung einer akuten Erkrankung handelt.
Steuerliche Anerkennung für Therapiekosten
Die Kosten für therapeutische Behandlungen können Sie in der Steuererklärung unter der Kategorie “Außergewöhnliche Belastungen” als Krankheitskosten steuerlich geltend machen.